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Ausländische Fachkräfte

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Von kultureller Vielfalt profitieren

Auch wenn alle inländischen Ausbildungs- und Rekrutierungsreserven so weit wie möglich ausgeschöpft werden – ohne gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte lässt sich der Bedarf in vielen Bereichen, insbesondere auch an hochqualifizierten Spezialisten, zum Teil schon heute und erst recht in Zukunft nicht decken.

Darin liegt aber gerade auch für mittelständische Betriebe eine Chance – nämlich ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus zu stärken und sich Wachstums-, Beschaffungs- und Produktionspotenziale jenseits der deutschen Grenzen zu erschließen. Je internationaler das Geschäft, desto wertvoller sind Fachkräfte, die von Kindheit an die Sprache der Zielländer sprechen und mit beiden Kulturen vertraut sind. Zudem kann das Unternehmen dieses Potenzial nutzen, um Führungskräfte für seine Auslandsgeschäfte heranzuziehen, zum Beispiel für den internationalen Einkauf oder als Leiter ausländischer Vertriebs- und Servicestützpunkte oder Produktionsstätten.

Qualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn sich der Arbeitgeber aktiv um ihre Integration bemüht – am Arbeitsplatz wie in der sozialen Umgebung am Wohnort. Dazu gehört auch die frühzeitige Information der Belegschaft über die Anwerbungspläne, ihre Ziele und ihren Beitrag zur Sicherung der vorhandenen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Gilt es doch, die kulturelle Vielfalt, die mit der Einstellung ausländischer Fachkräfte einhergeht, zu nutzen, um die interkulturelle Kompetenz aller Mitarbeiter zu stärken. Ausländische Geschäftspartner werden dies zu schätzen wissen – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsfaktor.

Erleichterter Zugang

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Anwerbung ausländischer Fachkräfte wesentlich erleichtert. Bürger aus EU-Staaten (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien), aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen keine spezielle Arbeitserlaubnis. Das gleiche gilt, wenn in Deutschland ansässige Ausländer aus Drittstaaten einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben. Alle anderen Ausländer benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Diese setzt sich mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Verbindung. Die ZAV prüft zusammen mit der lokalen Agentur für Arbeit, ob

  • ein konkretes Stellenangebot vorliegt,
  • für die konkrete Stelle keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und
  • die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer.

Von dieser Vorrangprüfung sind jedoch ausgenommen:

  • bulgarische und rumänische Fachkräfte mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss,
  • ausländische Fachkräfte mit inländischem Hochschulabschluss,
  • Absolventen deutscher Auslandsschulen mit einem anerkannten deutschen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss oder einer im Inland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung sowie
  • geduldete Ausländer, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Sonderregelung gilt für Hochqualifizierte aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung und einem Jahresgehalt von mindestens 67.200 Euro in den alten und 57.600 Euro in den neuen Bundesländern. Diesen Zuwanderern kann gleich zu Beginn des Aufenthalts unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis sowie ein unbeschränkter und unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Gehaltsschwelle auf 48.000 Euro zu senken.

Um auch die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte zu erleichtern, soll außerdem ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden: Die so genannte „Blaue Karte EU“ wird für bis zu vier Jahre erteilt. Verlangt wird dafür neben einem Hochschulabschluss ein Arbeitsverhältnis mit einem Jahresgehalt von mindestens 44.000 Euro, bei Mangelberufen (zum Beispiel Ingenieuren) von 33.000 Euro. Nach zweijähriger Tätigkeit können Inhaber der Blauen Karte ein Daueraufenthaltsrecht erhalten – ebenso wie ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, die zudem für die Suche nach einem Arbeitsplatz unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen sollen.

Wo Sie Unterstützung erhalten

Genaue Informationen zu Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer finden Sie bei der ZAV, Unterstützung bei der Anwerbung auch bei den deutschen Außenwirtschaftskammern (AHK) in den betreffenden Ländern. Um die Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse zu beurteilen, können Sie sich an die Industrie- und Handelskammern wenden. Sie können dabei auf die IHK FOSA als nationales Kompetenzzentrum für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zurückgreifen.

Tipp: Wie Sie ausländische Fachkräfte finden und halten

  • Beziehen Sie ausländische Fachkräftepotenziale in Ihre Suche ein. Dazu gehört auch die Aus- und Fortbildung von hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Sie sind oft besonders leistungsbereit, wenn sie berufliche Entwicklungschancen bekommen.
  • Erstellen Sie für die Suche ein präzises Anforderungsprofil der zu besetzenden Arbeitsplätze (Fach- und Landes-, Fremdsprachen- und Deutschkenntnisse, soziale Fähigkeiten).
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den rechtlichen Voraussetzungen einer Anwerbung und Anstellung von Fachkräften aus nicht bevorrechtigten Ländern.
  • Informieren Sie sich über Ausbildungs- und Qualifizierungsabschlüsse von Bewerbern aus dem Ausland.
  • Wählen Sie gezielt einzelne Länder entsprechend Ihrem Bedarf und dem dortigen Angebot an qualifizierten Nachwuchs- und Fachkräften aus. Qualifizierte jüngere Arbeitskräfte, insbesondere Hochschulabsolventen, die Beschäftigung suchen, finden Sie derzeit vor allem im Süden der EU.
  • Laden Sie ausländische Bewerber zu Unternehmens-Besichtigungen oder Workshops ein, um sich ein Bild von ihrer Eignung zu machen.
  • Übernehmen Sie die Kosten für Deutschkurse, möglichst schon vor dem Arbeitsantritt.
  • Pflegen Sie eine Unternehmenskultur der Toleranz und Offenheit, die kulturelle Unterschiede respektiert und als Stärke sieht.
  • Nutzen Sie die Sprach- und Landeskenntnisse Ihrer ausländischen Fachkräfte für Ihre internationalen Geschäftsbeziehungen.

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