Beratung
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Tipps von Profis und Praktikern
Kleinen und mittelständischen Unternehmern sowie Angehörigen der Freien Berufe steht in Bayern eine ganze Palette an Fördermitteln zur Verfügung. Aber welches Programm und welches Darlehen ist im Einzelfall das passende? Bei dieser Frage stehen Selbstständige und Chefs nicht allein da. Wer eine Finanzspritze beantragen möchte, kann sich nicht nur an Förderinstitute wie die LfA Förderbank Bayern oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau wenden, sondern auch an verschiedene Beratungsstellen von Kammern und Verbänden – noch vor dem Gespräch mit dem Firmenkundenbetreuer bei der Hausbank.
Aber auch für den Einsatz eines Unternehmensberaters selbst können kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler ab einem Jahr nach Gründung Fördermittel bekommen. Ziel ist es, damit ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern sowie die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu erleichtern. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU kofinanziert. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden
- allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen, jeweils einschließlich Begleitung bei der Umsetzung
- spezielle Beratungen, zum Beispiel zu den Themen Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Technologie und Innovation, Mitarbeiterbeteiligung oder Umweltschutz.
Beratungszuschüsse – wann, wie viel und wofür?
Hinsichtlich der Wahl des Beraters und der inhaltlichen Elemente der Beratung sind bestimmte Anforderungen zu beachten. Der Zuschussantrag wird hier nicht vorab gestellt, sondern ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung einzureichen. Die Beratungskosten müssen bereits beglichen sein. Erstattet wird die Hälfte der Kosten, maximal aber 1.500 Euro. Je Antragsteller können pro Kalenderjahr mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, und zwar bis zu je 3.000 Euro für allgemeine und spezielle Beratungen, insgesamt also bis zu 6.000 Euro. Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht.
Zugelassene Berater finden Sie mit der Beratersuche der BAFA. Eine Beraterbörse bietet auch die KfW Mittelstandsbank.
Neben der allgemeinen Förderung der Unternehmensberatung gibt es auch spezielle Programme für Existenzgründung, Umwelt und Energieeffizienz oder Unternehmenskonsolidierung in einer Krisensituation.
Kleine Betriebe können zudem mit staatlichen Innovationsgutscheinen die Beratung externer Entwicklungs- und Forschungseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn sie neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen wollen.
Fördermittel-Ratgeber
Kompetente Unterstützung in Fördermittelfragen finden Unternehmer bei den Partnern im bayerischen Mittelstandspakt, zum Beispiel
- bei den Industrie- und Handelskammern sowie
- bei den Handwerkskammern und
- bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW),
- beim Bund der Selbständigen (BDS) und
- beim Verband Freier Berufe in Bayern,
- beim Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie
- beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Tipps im Internet gibt es unter anderem auf den Seiten foerderland.de und foerderdatenbank.de.




