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Stabilisierung

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Schirm und Regen

Gut beschirmt auch in schwierigen Zeiten

Auch wenn die bayerische Wirtschaft inzwischen wieder auf Hochtouren läuft, können mittelständische Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitäts-Schwierigkeiten geraten – zum Beispiel durch Verlust eines Hauptabnehmers oder Anlaufverluste bei der Erschließung neuer Absatzmärkte. In solchen Fällen können gewerbliche Unternehmen einen Akutkredit beantragen. Damit können sie ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten, überhöhte kurzfristige Verbindlichkeiten zinsgünstig in langfristiges Fremdkapital umschulden oder Investitionen finanzieren, die zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (zum Beispiel Umstellung der Produktion) notwendig sind. Nicht förderfähig ist dagegen die Umschuldung langfristiger Darlehen.

Allerdings müssen für einen Akutkredit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schieflage müssen bekannt sein.
  • Es muss ein tragfähiges Konzept zur Überwindung der Krise vorliegen.
  • Das Unternehmen darf wirtschaftlich nicht überschuldet sein.
  • Die Gesellschafter dürfen keine überhöhten Privatentnahmen vorgenommen haben.

Weitere Informationen dazu gibt es bei der LfA Förderbank Bayern.

Unternehmen und Freiberufler, die Schwierigkeiten haben, einen Bankkredit zu erhalten, können sich an den von der Bundesregierung eingesetzten Kreditmediator wenden. Er vermittelt bankunabhängig und kostenlos zwischen Unternehmen und Kreditinstituten. Dabei bezieht er auch alle relevanten Fördermöglichkeiten mit ein, um eine konstruktive Lösung zu finden.

Guter Rat in der Krise

Wer aus einer unternehmerischen Schieflage herauskommen will, muss erst einmal die Schwachstellen identifizieren, die sie ausgelöst haben, und darauf aufbauend Lösungsansätze entwickeln. Begleitung durch einen kompetenten Berater führt dabei oft schneller ans Ziel – und damit auch zu öffentlichen Finanzspritzen. Expertenbeistand für angeschlagene Unternehmen, die gute Markt- und Fortführungschancen besitzen, bieten folgende Einrichtungen und Förderprogramme:

  • Die Task Force der LfA leistet kostenlos Erste Hilfe für mittelständische bayerische Unternehmen. Das Team analysiert die aktuellen Probleme des Unternehmens, schlägt geeignete Maßnahmen vor, unterstützt den Firmenchef bei der Beantragung von Konsolidierungshilfen und begleitet ihn bei Bankgesprächen.
  • Gemeinsam mit der LfA Förderbank Bayern hat die KfW Mittelstandsbank den Runden Tisch Bayern (PDF-Download) initiiert. Die beiden Förderinstitute übernahmen dabei für maximal zehn Manntage die Aufwandsentschädigung für einen von der KfW anerkannten Unternehmensberater, der vor Ort eine Unternehmensdiagnose durchführt und Lösungsansätze erarbeitet. Das beratene Unternehmen bezahlt lediglich die Fahrtkosten. Bei Bedarf wird der Runde Tisch einberufen: eine Besprechung aller Beteiligten (Unternehmer, Kammer, LfA Task Force, Berater, Hausbank, eventuell Steuerberater), in der über das weitere Vorgehen entschieden wird.
  • Um ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und so Arbeitsplätze zu sichern, können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der meisten Freien Berufe auch EU-Mittel für Turnaround-Beratung erhalten. Entsprechende wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Beratungsmaßnahmen werden mit 50 Prozent der Honorare bezuschusst (mit Höchstgrenzen für Tagessatz und Gesamthonorar).


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