Mit Inkrafttreten des Abkommens fallen die noch bestehenden Zölle auf EU-Ursprungswaren weg. Bei der Begründung des Präferenzursprungs gelten Vormaterialien mit Ursprung in den ASEAN-Staaten als Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft (ASEAN-Kumulierung). Die EU-Ursprungserklärung ist bei Sendungswert bis 6.000 Euro durch den Ausführer auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier zu erklären bzw. durch den Ermächtigten Ausführer bei Sendungen über 6.000 Euro.
Bayerische Unternehmen profitieren des Weiteren durch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, insbesondere in den Sektoren Elektronik, Kraftfahrzeuge, Pharma- und Medizintechnik und erneuerbare Energien sowie durch einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen.
Zudem erkennt Singapur 196 geschützte geographische Angaben wie z.B. Nürnberger Bratwürste an.
Weiterführende Informationen stehen auf der Seite der Europäischen Kommission zum Abkommen zur Verfügung. Der Abkommenstext wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.11.2019 veröffentlicht.
Nutzen Sie die Delegationsreise des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter Leitung des Staatssekretärs Roland Weigert, um sich vor Ort über die Chancen für bayerische Unternehmen in Singapur und Malaysia zu informieren.
Wann: 23. – 28. Februar 2020
Stationen der Reise: Singapur, Kuala Lumpur, Wirtschaftsraum Penang.
Rückmeldefrist bei Interesse an einer Teilnahme: 9.12.2019
Weiterführende Informationen zur Reise finden Sie unter: www.bayern-international.de/malaysia2020
23. – 28. Februar 2020, Bayerische Unternehmerreise nach Singapur